Grundlage für das Schiedsrichterwesen im BBW und damit im Bezirk 1 ist die DBB-SrO in ihrer jeweiligen Fassung. Sie wird ergänzt und erweitert durch die BBW-SrO.
Die Höhe der Gebühren, die einem Schiedsrichter für die Leitung eines Spieles zustehen, sind in der SR-Abrechnungstabelle aufgelistet. Weitere Kosten dürfen nicht beansprucht werden.